Wärmepumpen in Augsburg: Vorschriften, die besten Beispiele & Anbieter-Vergleich
Augsburg ist die zweitälteste Stadt Deutschlands und die älteste in Bayern. Wann Augsburg wirklich gegründet wurde, weiß man jedoch nicht genau. Entsprechend mittelalterlich geprägt ist auch die Bebauung Augsburgs, die jedoch durch Luftangriffe im zweiten Weltkrieg teilweise schwer zerstört wurde. Heute ist die Stadt Augsburg daher von einer Mischung aus sehr alten und neueren Wohn- und Geschäftsgebäuden geprägt. Die Besiedelungsstruktur in der Innenstadt und den Randbezirken gibt daher auch vor, welche Wärmepumpenart - Luftwärme, Erdwärme, Grundwasser - zum Einsatz kommen kann.
Die ersten Schritte: Vorschriften zur Nutzung von Wärmepumpen
Luftwärme-, Erdwärme- und Wasserwärmenutzung im Augsburger Stadtgebiet
Während die Nutzung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe in Augsburg selbst "lediglich" unter schallemissionsrechtlichen Gründen betrachtet werden muss (In Wohngebieten darf die Luftwärmepumpe einen gewissen Laustärkepegel insbesondere in der Nacht nicht übersteigen), gelten für die Bohrung von Erdwärmesonden und die Nutzung des Grundwassers zu thermischen Zwecken besondere Auflagen:
Erdwärme gilt nach Bundesberggesetz (BBergG) als „bergfreier Bodenschatz“. Dies bedeutet, dass der Eigentümer eines Grundstücks nicht auch Eigentümer der darunterliegenden Bodenschätze ist. Für die Nutzung der Erdwärme benötigt er daher eine Erlaubnis (§ 7 BBergG), für ihre Gewinnung eine Bewilligung (§ 8 BBergG). In der bayerischen Verwaltungspraxis unterliegen aber in der Regel nur Erdwärmeprojekte mit Bohrungen von mehr als 100 m Tiefe oder einer thermischen Leistung über 0,2 MW dem Bergrecht.
In Bayern sind für Bau und Betrieb von Anlagen, die oberflächennahe Geothermie nutzen, die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwVBayWG) maßgebend.
- Erfolgen die Bohrarbeiten für z. B. Erdwärmesonden oberhalb des Grundwassers, ist in Augsburg in der Regel eine Anzeige (gemäß § 49 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG) bei der unteren Wasserrechtsbehörde (Landratsamt Augsburg oder Stadt Augsburg) ausreichend. Mit Hilfe der Anzeige wird dann geprüft, ob gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Wird eine Erdwärmesondenanlage errichtet, die ins Grundwasser reicht, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
- Erdwärmekollektoren, die bis maximal fünf Meter unter Gelände eingebaut werden, sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Reichen die Arbeiten bis ins Grundwasser, ist ebenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich (in der Regel nach Art. 15 BayWG in Verbindung mit Art. 70 BayWG).
- Wer in der Stadt Augsburg hingegen Grundwasser über einen Entnahmebrunnen fördern und über einen Schluckbrunnen wieder versickern lassen möchte, um eine Wärmepumpe zu betreiben, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 und 70 BayWG.
Grundsätzlich unterscheidet dabei man in Augsburg nach der Entnahmemenge: Für thermische Nutzungen bis einschließlich 50 kJ/s ist die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis mit Zulassungsfiktion möglich, soweit diese außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten und Altlastenverdachtsflächen im Boden vorkommen. Thermische Nutzungen über 50 kJ/s bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. In Augsburg gilt zudem, dass nur oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser genutzt werden darf und dieses in den gleichen Grundwasserleiter zurückgeleitet werden muss, aus dem es entnommen wurde.
Bei weiteren Fragen zur thermischen Nutzung des Grundwassers berät Sie die Untere Wasserrechtsbehörde im Umweltamt Augsburg, Auskünfte zu den Grundwasserständen im Stadtgebiet Augsburg erhalten Sie im Tiefbauamt, Abteilung Wasser- und Brückenbau.
Wärmepumpen-Vorschriften im Landkreis Augsburg
Die Stadt Augsburg wird von allen Seiten außer von Osten vom Landkreis Augsburg umschlossen. Der Landkreis Augsburg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben ist mit rund 250.000 Einwohnern bevölkerungsmäßig der drittgrößte Landkreis Bayerns. Daher gelten auch hier andere Anforderungen an eine Wärmepumpennutzung.
So ist für eine thermische Nutzung mittels Grundwasserwärmepumpe eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Augsburg nötig. Diese ist in der Regel auf 20 Jahre befristet und enthält Auflagen zur Bauausführung, zum Betrieb der Anlage sowie ggf. weitere Nebenbestimmungen. Nach Erstellung der Wärmepumpenanlage ist außerdem eine Bauabnahme zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung durch einen privaten Sachverständigen erforderlich. In manchen Fällen ist auch eine Probebohrung zur Grundwassererkundung notwendig. Diese muss dem Landratsamt Augsburg vorab angezeigt werden. Weitere Informationen zur Wasser-Wärmepumpen-Nutzung Sie auf den Webseiten des Landkreises Augsburg.
Eine gute Erstberatung bieten die auf Wärmepumpen in Augsburg spezialisierten Fachbetriebe an. Diese können Ihnen bei Bedarf auch ein Planungsbüro zur Berechnung der Wärmepumpenanlage oder einen Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) zur Erstellung eines Gutachtens für eine Grundwassernutzung empfehlen.
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(Bild-Quelle: LEW/ Z-Studio)
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