Am Hamburger Klärwerk Dradenau entsteht als Teil des "Energieparks Hafen" die erste Abwasser-Großwärmepumpe Deutschlands. (Bild: © HamburgWasser)

Am Hamburger Klärwerk Dradenau entsteht als Teil des "Energieparks Hafen" die erste Abwasser-Großwärmepumpe Deutschlands. (Bild: © HamburgWasser)

Hamburger Klärwerk baut größte Abwasser-Wärmepumpe Deutschlands

Im Klärwerk Hamburg an der Dradenau in Hamburg-Waltershof wird zukünftig eine Abwasser-Wärmepumpe die Abwärme des Abwassers zurückgewinnen und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Deshalb wird die erste Abwasser-Großwärmepumpe Deutschlands auch durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert.

Am Hamburger Klärwerk Dradenau in Waltershof wird als Teil des „Energieparks Hafen“ die erste Abwasser-Großwärmepumpe der Republik entstehen. Eine Änderung im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) stellt Wärme aus dem gereinigten Abwasser von Kläranlagen künftig Umwelt-Wärmequellen, z.B. Gewässern, gleich. Damit wird die von der Wärme Hamburg geplante Abwasser-Wärmepumpe in Kombination mit einem modernen Erdgas-GuD-Kraftwerk als „innovatives KWK-System“ förderfähig.

Groß-Wärmepumpen an Klärwerken sind ökologisch sinnvoll, aber sie haben sich bisher kaum gerechnet, weil sie in der Förderung benachteiligt waren. Die Hamburger Umwelt- und Energiebehörde hat sich deshalb jahrelang intensiv für eine Gesetzesänderung eingesetzt, mit der auch die Technik von Abwasser-Wärmepumpen förderfähig und damit wirtschaftlich werden.

Bereits im November 2018 hatte sich der Bundesrat der Hamburger Forderung in seiner Stellungnahme zum „Energie-Sammelgesetz“ angeschlossen. Um das Bundeswirtschaftsministerium inhaltlich zu überzeugen hat es noch ein weiteres Jahr gebraucht. Seit sie im Februar 2020 ihren Entwurf für das Artikelgesetz zum Kohleausstieg den Ländern zur Stellungnahme vorgelegt hat, ist bekannt, dass Hamburgs Bemühungen zum Erfolg geführt haben.

Im Entwurf für das Artikel-„Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“, den die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat, ist die folgende Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes enthalten: „In § 2 Nummer 9a werden hinter den Wörtern ‚aus erneuerbaren Energien‘ die Wörter ‚oder aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen‘ eingefügt.“

Dazu heißt es in der Gesetzesbegründung: „Mit der Änderung in § 2 Nummer 9a KWKG wird Abwasserenergie aus gereinigtem Abwasser aus Klärwerken als mögliche Energiequelle für innovative erneuerbare Wärme in innovativen KWK-Systemen aufgenommen. Da die Begriffsbestimmung der innovativen erneuerbaren Wärme in § 2 Nummer 12 KWK-Ausschreibungsverordnung gleichwohl nach wie vor eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,25 erfordert, wird damit Abwasserenergie aus gereinigtem Klärwasser zur Nutzung mittels Wärmepumpen im Rahmen des neuen Bonus für innovative erneuerbare Wärme sowie der bestehenden Ausschreibungen im Rahmen der KWKAusV förderfähig.

Bislang begrenzt das KWKG bei der Förderung innovativer KWK-Systeme den Einsatz von Wärmepumpen auf die Umweltwärme (z. B. Flüsse, Seen, Meer). Im Ablauf großer kommunaler Klärwerke könnten mit Wärmepumpen im Verbund mit KWK-Anlagen jedoch erhebliche Wärmepotenziale zu niedrigen Kosten meist ganzjährig gehoben werden. Da Klärwerke in nahezu allen größeren Kommunen vorhanden sind, gibt es große Potenziale zur Erzeugung CO2-armer Fernwärme in Deutschland.

Steckbrief:
Klärwerk in Hamburg-Waltershof

Objekt: Klärwerk
Ort: Hamburg-Waltershof
Baujahr: 2020
Beteiligte Unternehmen: Hamburg Wasser
Anwendung: Heizen
Wärmequellen: Abwärme (Abwasser)
Technik: Abwasser-Wärmepumpe
Quelle: hamburg.de
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